
Gebäudeenergieberater HWK und Stuckateurmeister
Als geprüfter Gebäudeenergieberater bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Energieberatung und die Ausstellung eines Energieausweises für Ihr Wohngebäude geht. Um den baulichen Zustand Ihres Gebäudes gründlich zu erfassen werde ich eine Vor-Ort Begehung durchführen und mit einem speziellen Computerprogramm die Berechnungen vornehmen. Anschließend erfolgt eine ausführliche Beratung und Beantwortung ihrer Fragen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) am 01.10.2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind Energieausweise ab dem 01.07.2008 und für jüngere Gebäude ab dem 01.01.2009 verpflichtend.
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit verschiedene Immobilien miteinander zu vergleichen. Er dient als Entscheidungshilfe beim Kaufen, Mieten, Pachten einer Wohnung oder eines Hauses. Für Eigentümer, die eine Modernisierung Ihres Gebäudes planen, gibt der Ausweis Auskunft über die wichtigsten Gebäudedaten, denn es liegt immer eine Modernisierungsempfehlung bei. Bitte beachten: Jeder Eigentümer ist verpflichtet, dem potenziellen Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auf Nachfrage zugänglich zu machen.
Bedarfsausweis
Für die Berechnung des Energiebedarfs nimmt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand der beheizten Gebäudehülle (z.B. Wände, Kellerdecke, Dach, Fenster, Türen) und die Qualität der Heizungsanlage unter die Lupe. Der Bedarfsausweis ermöglicht eine vom Nutzerverhalten und allgemeinen Witterungsbedingungen unabhängige Bewertung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes.
Verbrauchsausweis
Er gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Berechnung des so genannten Energieverbrauchskennwerts erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnung.
Das Herzstück beider Ausweise ist die Farbskala. Sie zeigt auf einen Blick wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Der Farbverlauf reicht von „grün” (energieeffizient) bis „dunkelrot” (sehr hoher Energiebedarf bzw. Energieverbrauch).

Informationen zu Förderprogrammen finden Sie im Internet www.kfw-foerderbank.de.
Die Kosten des Energieausweises können je nach Gebäudeverfügbarkeit von Unterlagen und je nach Aufwand variieren. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt zehn Jahre.
Zusammengefasst eine Investition die sich lohnt für alle Beteiligten:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne. Telefon: 0 72 62 / 23 23 oder benutzen Sie die E-Mailadresse: alexander@stuckateur-probst.de.
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